Busfreunde Thüringen - Austria
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Hänger & Co.

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Beitrag von Gast Di Feb 07, 2012 10:04 am

Heute habe ich mal wieder etwas gewagt...
habe einen fetten Hänger gezogen Twisted Evil

Vom Kumpel der Golf-Kombi ist verreckt affraid
Nun ja, nun musste erstmal der Wagen von Velbert nach Haltern.

Hat alles 1A geklappt...
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... obwohl mit Hänger das nicht so mein Ding ist.
Aber das für die 2to Kupplung mit 120Kg Stützlast das ganze Geschütz kein wirkliches Problem ist lol!

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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Di Feb 07, 2012 10:09 am

Wie man Kupplungen anbringt, dabei könntest Du mich bei Gelegenheit mal beraten.

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Beitrag von Gast Di Feb 07, 2012 6:04 pm

Hmmmm...
beraten ist zwar so eine Sache, aber viel kann ich nicht dazu sagen.
Was möchtest Du den wissen?

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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Mi Feb 08, 2012 3:13 am

Wie dat dingen am Rahmen fest is.

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Beitrag von Gast Mi Feb 08, 2012 9:31 am

Ich mache morgen mal ein Foto Wink

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Beitrag von utzdutzkukuruz Mi Feb 08, 2012 12:54 pm

Cooles Gespann!!!!

Wie siehts denn da so aus bei euch bezüglich des Anhängergewichts?
Also alles was schwerer ist als 750kg (Anhänger) braucht bei uns nen extra Führerschein (Klasse E)! Is das bei euch das selbe?


PS: hab mir das gerade angesehn,...... Velterm nach Halterm am See is ja nicht gerade "um die Ecke",....... Bumsdanazl! Ganz schöne Strecke! Aber für nen DüDo,.....ein Lärchalschas! Wink
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Beitrag von Gast Mi Feb 08, 2012 6:34 pm

utzdutzkukuruz schrieb:Cooles Gespann!!!!

Wie siehts denn da so aus bei euch bezüglich des Anhängergewichts?
Also alles was schwerer ist als 750kg (Anhänger) braucht bei uns nen extra Führerschein (Klasse E)! Is das bei euch das selbe?


PS: hab mir das gerade angesehn,...... Velterm nach Halterm am See is ja nicht gerade "um die Ecke",....... Bumsdanazl! Ganz schöne Strecke! Aber für nen DüDo,.....ein Lärchalschas! Wink

Velterm Shocked ... neeee, das sind dann nochmal 300Km dazu lol!
Velbert , das ist zum Glück nur ~75Km entfernt pirat

Also in Sachen neuen Führerschein-Klassen kenne ich mich nicht so wirklich aus silent
Ich habe den alten Klasse 3 Lappen, bis 7,5 Tonnen... ich tue mich mit dem eintauschen auf
den neuen Schein etwas schwer und werde den nicht freiwillig her geben.
"... wat ... wieso wollen Sie meinen Lappen haben Herr Jägermeister, den haben 'se doch schon... jocolor !"

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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Do Feb 09, 2012 12:08 am

Ich war 1999 einer der letzten die noch den alten IIIer Führerschein machen durften. Darf also bis 7,5 Tonnen fahren und auch mit Anhänger. Wie es mit dem Hänger genau aussieht weiss ich gar nicht so genau weil ich selten Gespann fahre. An Kupplungen und ihren befestigungen bin ihc vor allem interessiert weil ich "Schleppkupplungen" haben will. Also um Abschleppen zu können.

Diese neuerungen im Führerscheinsystem sind 1999 so weit ich weiss aufgrund Europäischer Angleichungen geschehen. Eigentlich ne fiese Sache denn man hat uns quasi den guten alten führerschein weggenommen. Dagegen hätte man auf die barrikaden gehen sollen!
Auch die freiwilligen feuerwehren in deutschland haben wegen der neuregelung arge probleme welche zu finden die die wagen fahren dürfen, ohne dass man ihnen auch noch nen LKW führerschein zahlen muss!

ist nun off topic aber ich musste es einfach mal ansprechen!

Bin mal gespannt was die aus Brüssel uns sonst noch bescheren!

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Hänger & Co. Empty Die neue Führerscheinverordnung sagt !

Beitrag von Admin Do Feb 09, 2012 12:12 am

Der Alte Klasse 3 Lappen gilt heute so :

Zugmaschine 7,49 to plus Hänger , ergo Zul.Ges.Gew = 12 Tonnen

12 Tonnen darf der gesamte Ramsch voll beladen wiegen und dett darfste heute mit dem Alten Lappen 3 Fahren.

NICHT EINEN REINEN 12 TONNER ! um Himmels willen !
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Beitrag von utzdutzkukuruz Do Feb 09, 2012 2:21 am

Mölly schrieb:
Velterm Shocked ... neeee, das sind dann nochmal 300Km dazu lol!
Velbert , das ist zum Glück nur ~75Km entfernt pirat


AAAAAAAAchso! Dachte mir chon dass das ein heftiger Trip ist! Razz

Admin schrieb:Der Alte Klasse 3 Lappen gilt heute so :

Zugmaschine 7,49 to plus Hänger , ergo Zul.Ges.Gew = 12 Tonnen

12 Tonnen darf der gesamte Ramsch voll beladen wiegen und dett darfste heute mit dem Alten Lappen 3 Fahren.

NICHT EINEN REINEN 12 TONNER ! um Himmels willen !

tja,....wa will man denn mehr?
bei uns ist bei 3,5t maximales Gesamtgewichtgewicht schluss mit normalen Führerschein! Inkl. Hänger!
Ist der Hänger schwerer als 750kg braucht man nen Hängerschein (Klasse E)
Ist das gesamte Gespann schwerer als 3,5t den LKW-Schein + Hängerschein (Klasse C+E)

Ich z.B. brauche für meinen 608er den C-Führerschein (LKW) und wenn mein Hänger schwerer ist als 750kg max Ges.gew. brauch ich Klasse E (Anhänger) auch dazu!

Mir aber blunzn, denn ich hab alles außer Klasse D! Das wäre Autobus mit mehr als 8 Personen drin!



Zuletzt von utzdutzkukuruz am Do Feb 09, 2012 2:31 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Hänger & Co. Empty Klasse C E ist hier bis 38 Tonnen

Beitrag von Admin Do Feb 09, 2012 2:41 am

Für unseren braucht man im prinzip nur Klasse B , dett is 3,5 To mit eben nem Hänger des Leergewichts des Zugfahrzeugs

Da ich aber Inhaber aller Fahrerlaubnissklassen bin , brauch ich die Schmiere ( Den Trachtenclub) nicht zu Fürchten.

1981 hab ich die Klassen 1 , 2 , 3 , 4 , 5 in einem Erworben und beim Bund noch den Führerschein für Pioniermaschinen gemacht.

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Zuletzt von Admin am Do Feb 09, 2012 8:58 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Do Feb 09, 2012 4:05 am

Ich glaub ab einem alter von 50 Jahren muss man ne Augenuntersuchung machen um weiterhin LKW über 3,5 tonnen (oder so....) fahren zu dürfen. Also, bitte die frist die dann ansteht nicht verstreichen lassen!

Wenn man nen neuen Schein beantragt (bspw nach Diebstahl der Brieftasche) dann muss man darauf achten, dass das neue kärtchen das man dann bekommt auch wirklich alle informationen der fahrzeugklassen enthält die man hat. an sonsten, so berichtete mir jemand, kann es sein dass was "verloren" geht. Klingt komisch, ich werde mich deswegen evtl mal beim amt erkundigen.

neulich hat mir ein kumpel, der auch den alten 3er hat (sogar noch den grauen lappen) angsterfüllt erzählt, wenn er den verlieren würde (also Brieftasche weg) dann darf er auch nur noch bis 3,5 tonnen fahren statt 7,5. Aber das muss ein missverständnis sein, oder????
nur weil jemand dat portemonnai verliert heisst das nicht dass er auf einmal nicht mehr wie gewoht 7,5 tonnen fahren darf, oder???????



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Beitrag von utzdutzkukuruz Do Feb 09, 2012 10:54 am

Bei uns ist der LKW-Schein sofort auf 10 Jahre begrenzt! (bis 7,5t (C1))
Der normale LKW-Schein (>7,5t) auf 5 (!!!!!) Jahre!

Dann jedesmal zur Gesundenuntersuchung und neuen Schein mit neuem Foto!

Ab nächstes Jahr gilt das auch für den normalen PKW-Schein! Gesundenuntersuchung fnd ich OK,......aber hald ab 50 so wie das früher bei uns auch war! Davor ist es reine Geldmacherei,.....mal abgesehn davon dass dein Foto digital vermessen wird und die biometrischen Daten (so nenne die das) in einem Akt gespeichert werden! Wozu würd ich gern wissen,....oder besser nicht!

Wie auch immer muss ich alle 5 Jahre zum Onkel Doc,......
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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Do Feb 09, 2012 11:00 am

In Deutschland ist es mit den Untersuchungen noch nicht ganz so streng. Aber einige Politiker fordern auch hier solche verschäften Maßnahmen.

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Beitrag von Admin Do Feb 09, 2012 7:54 pm

neulich hat mir ein kumpel, der auch den alten 3er hat (sogar noch den grauen lappen) angsterfüllt erzählt, wenn er den verlieren würde (also Brieftasche weg) dann darf er auch nur noch bis 3,5 tonnen fahren statt 7,5. Aber das muss ein missverständnis sein, oder????
nur weil jemand dat portemonnai verliert heisst das nicht dass er auf einmal nicht mehr wie gewoht 7,5 tonnen fahren darf, oder???????

Ist QUATSCH ! von wegen wenn man den Lappen normal verlieren würde.

Der Führerschein und die dazu gehörige Akte des Inhabers liegen beim Straßenverkehrsamt und so lange der Führerschein nicht wegen delikten Eingezogen wird und eine Wiedererteilung Beantragt ist bleibt der führerschein so wie er ist.

Dagmar hat jetzt auch Ihren alten Grauen Lappen Abgegeben und die Checkkarte Beantragt , da ist alles so Eingetragen wie im Alten Lappen , meine Gattin
darf :

1.) Moppeds unbegrentze Kubikzahl und Ps Fahren
2.) Kraftfahrzeuge incl. Hänger bis 12 Tonnen
3.) PKW
4.) Mopped Klein 50ccm
5.) Schlepper

Bewegen.
Also lass dir keine Angst machen , wenn der Lappen normal Verlohren geht , gehst du auf die Straßenbude meldest den mit großem Bedauern und viel schauspielkunst unter Tränen als Verlohren , dann bekommst einen Übergangslappen und beantragst einen neuen in gleichem Atemzug , das Amt hat deine Akte vorliegen und danach gibts den Neuen Ausgestellt , alles andere ist QUATSCH MIT SCHLAGSAHNE


Zuletzt von Admin am Do Feb 09, 2012 8:01 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Feb 09, 2012 8:00 pm

Zitat.
Bei uns ist der LKW-Schein sofort auf 10 Jahre begrenzt! (bis 7,5t (C1))
Der normale LKW-Schein (>7,5t) auf 5 (!!!!!) Jahre!

Dann jedesmal zur Gesundenuntersuchung und neuen Schein mit neuem Foto!

Ab nächstes Jahr gilt das auch für den normalen PKW-Schein! Gesundenuntersuchung fnd ich OK,......aber hald ab 50 so wie das früher bei uns auch war! Davor ist es reine Geldmacherei,.....mal abgesehn davon dass dein Foto digital vermessen wird und die biometrischen Daten (so nenne die das) in einem Akt gespeichert werden! Wozu würd ich gern wissen,....oder besser nicht!

Wie auch immer muss ich alle 5 Jahre zum Onkel Doc,......

Zitat ende.

Kannste keinen Internationalen Lappen in Austria Beantragen ? , sagst denen einfach du gehst ne Zeit ins nicht Europäische Ausland !

Kannst doch mit dem Internationalen überall Fahren , da sparste erst mal die Untersuchungen.
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Beitrag von utzdutzkukuruz So Feb 12, 2012 4:25 am

Naja deshalb:

Ein Internationaler Führerschein darf nur von der Vertragspartei ausgestellt werden, auf deren Gebiet der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat und die auch den nationalen Führerschein ausgestellt oder einen von einer anderen Vertragspartei ausgestellten Führerschein anerkannt hat; er hat auf diesem Gebiet keine Gültigkeit.

Der internationale Führerschein kann bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt sofort. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre, darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins jedoch nicht überschreiten.

leider!
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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Mo Feb 13, 2012 3:47 am

Ett wird auch immer bürokratischer.

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Hänger & Co. Empty Ett wird auch immer bürokratischer.

Beitrag von Admin Mo Feb 13, 2012 5:47 am

Die sollen dat so machen wie in Südamerika.

Lappen is lappen und fettich , es gibt in Südamerika keine Unterschiede ! wer nen Lappen hat kann fahren was er will !
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Beitrag von utzdutzkukuruz Di Feb 14, 2012 6:23 am

Altstadtwagen-Neuss schrieb:Ett wird auch immer bürokratischer.

Scheiss Beamte! Laughing Gheat ois privatisiert! Am besten von uns! Wink
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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Di Feb 14, 2012 6:36 am

Ja die Privatisierungswelle sollte vieeeel mehr positive Aspekte beinhalten!

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Beitrag von Gast Mo Apr 16, 2012 6:39 pm

Nun ist der da,
mein neuer Mini-Hänger...

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Ja, so ein paar Schönheitsreparaturen müssen noch gemacht werden.
Zumal er nur bis Nov. 2011 TÜV hatte, muss er da auch drüber...
aber den werde ich wohl erst neu machen, wenn er den neuen Lack
(natürlich in Ranunculus Rotalis Style - Moosgrün, Schwarz und Silber) und die
neue Reling oben drauf hat.
Tja, für nen 100er kann ich mich nicht beklagen (Hänger + 2x 5Kg Gaspullen + orig. USSR Samowar) Wink

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Beitrag von Admin Mo Apr 16, 2012 6:48 pm

Der Gute Alte Heinemann Hänger , den haben wir früher eine nummer kleiner gehabt , auch Bobbycar Hänger genannt.

Ich hab da immer uffer Bahn Angst gehabt auf den Hammer zu treten , die Räder waren kleiner wie bei ner Schubskarre.

Vorm Tüv musste mit denen keene Angst haben , dett ding is Ungebremst , denen gehts nur um Beleuchtung und Kopf , kucks ob der in der Hängerkupplung
Wackelen tut , zur Seite und hin und her ziehen , wenn da nüscht is und die Beleuchtung OK dann haste den Pril Aufkleber so gut wie druff.


neue Reling oben drauf hat. ?????

Ich würde da nen Geschlossenen Dachträger , so nen alten aus den 70èr Jahren uff den Deckel Schneidern .
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Beitrag von Gast Mo Apr 16, 2012 7:22 pm

Jep...
der alte Heinemann ist das!
EZ. 02.1986

Admin schrieb:

neue Reling oben drauf hat. ?????

Ich würde da nen Geschlossenen Dachträger , so nen alten aus den 70èr Jahren uff den Deckel Schneidern .
Ja, das Rohr oben herum will ich kompl. neu haben, will aber auch so weit es geht alles in oooriginooool haben.
Ich werde aber auch noch die Scharniere vom Deckel ändern, ich halte nichts von den Teilen die man einsteckt.
Ich möchte gerne fest verbundene haben.
Da ja Alu immer arbeitet, kann bei einem Schlagloch mal der Deckel plötzlich 50 Meter
hinter dem Hänger auf der Straße liegen affraid

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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Mo Apr 16, 2012 9:02 pm

Jetzte wees ick ooch warum manche keine LKW Zulassung gebrauchen können: Sonntags-ZUGverbot.

Hänger sind nich so mein Ding. Deshalb ist das Sonntags Gespannfahren nich so mein Thema.

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Beitrag von Gast Di Apr 17, 2012 6:40 am

Du, mich hat das nie interessiert ob, wie und warum man wann, mit was und warum nicht ...
Sonntags fahren darf oder nicht.
Ich habe mich da auch noch nie wirklich rein gelesen in die Gesetzeslage Hänger & Co. 2498276976
Ich fahre was auch immer, dann, wenn ich fahren muss Laughing

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Hänger & Co. Empty Sonntachs Verbot

Beitrag von Admin Mi Apr 18, 2012 8:37 am

Kurz dazu , dett geht erst los mit nem Zulässigen über 7,49To , nur zur info.
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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Do Apr 19, 2012 10:55 am

Warum erzählen dann manche in den Foren sie hätten mit nem VW Caddy und nem Hänger Sonntags Palaver mit der Rennleitung bekommen.????

Besserwisserisch wie ich bin guck ich mal eben was dazu im netz nach.

ZITAT
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle Lkw ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen.
ZITAT Ende
Quelle
Wikipedia Wochenendfahrverbot


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Beitrag von Gast Do Apr 19, 2012 5:29 pm

Das verhält sich genau so wie mit der AU!
Wenn ich die ganzen dummen Kommentare alle zusammenzählen würde...
".... ääääh, Sie müssen mit dem Diesel zur AU,
... wie hat das Fahrzeug denn ohne AU die HU geschafft!!??
"

Das man solche Kommentare sogar von der Rennleitung hören muss verärgert mich dann
immer richtig!
Die Knicklichter müssten es ja wohl wissen... sollte man annehmen!
Aber das schöne ist daran, das man die Jungs dann auch mal belehren darf...
"Meister... guckst Du StVZO §47a und guckst Du dat Bj. vom Wagen... nichwahr nech... ne AU braucha nich!" Twisted Evil
Den Paragraphen habe ich sogar ausgedruckt und an die Papiere geheftet mit fast dem gleichen obigen Spruch geek

Naja, manchmal muss man gewissen "Spezialisten" den nötigen Wissensstand unverblümt ein hämmern Laughing

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Hänger & Co. Empty Die Deutschen Bestimmungen.

Beitrag von Admin Do Apr 19, 2012 6:12 pm

Es wird wirklich viel dummes Zeuch gelaabert und viele meinen die Cleverniss mit Schaumlöffeln gefressen zu haben.

Die Regelung trifft zunächst mal generell für den Gewerblichen Güterkraftverkehr zu , zweitens für LKW über einem Zulässigen Gesamt Gewicht on 7,49 To.

Egal was die Sachverständigen alle für nen dummen Senf daher Reden , ich war 22 Jahre Selbstständiger Frachtführer und war mit dem Alten Mann unserem Daimler 207 Doka plus Tandemhänger für den Langenfelder Kurierdienst Kreuz und Quer in good old Germany on the Road und zwar von Sonntags bis Sonntags , in Hamburg , Nürnberg , Frankfurt , Berlin ( Kühne Senfbude ! ) , München usw.

Mich haben in dieser Zeit auf den Touren ( Sonntachs ) Dutzende Streifenwagen überholt , ich hab mit dem Trachtenverein nie Probleme gehabt und wat andere Schwätzen juckt mich nicht , klugscheisser und besserwisser muss et nu mal geben , denn man muss ja zu jedem Thema seine Geistigen Dünnschiss dazu tun , wat glauben diese Selbsternannten Verkehrsordner eingentlich wat auf der A 3 Samstags und Sonntachs los ist , da Donnert alles aus Rumänien , aus Polen , aus Tschechien usw. über die Bahn und zwar 7,49 to und sogar mit Nachläufer.

Seit 1956 hat sich nen Teil in der Rechtsprechung oooch jeändert , genau wie der Test mit den Reisebussen von wegen 100 Km/h , dett war mitte der 70èr mal als Testphase gedacht und hat sich bis heute nicht geändert , dett wurde nie Revidiert !.

Ich hab ne Mail vonne Spezialisten bekommen , ich wäre 45 Tage nich mehr in dem Klugscheisser Club Anwesend gewesend und se würden sich freuen wenn icke mal wieder rinn kucksen würde , ich verzichte aber auf eine Bude in der man Diskriminiert und wie ein haufen Scheisse behandelt wird.

Sollen se Schwätzen wat se wollen , datt Interessiert mich genau so viel als wenn unser Nachbar Dünnschiss hat. rendeer
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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Do Apr 19, 2012 11:45 pm

Watt echt? De Fräggels laden Dich ein wiederzukommen? Ja gut ist nun ein anderes Thema und passt nich so recht zum Frett.

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Beitrag von Admin Fr Apr 20, 2012 12:13 am

Du glaubst doch nich ernsthaft , datt ich mich da weiter zum Pausenclown machen lasse.

Wir wollen mal eines festhalten Basti , ich kann auf diesen Club reinen Gewissens sehr gut verzichten , denn wenn man von Erwachsenen Menschen die kein verständniss für andere Menschen und deren schwächen verständniss aufbringen können , dann ist man da vollens falsch am Platze und dummes Geschwätz kann ich mir besser bei :

www.klugscheisser.de

inne Birne tun und die haben sogar einen SÜLZ - O - MAT ! wat bei den Freaggles noch fehlt !, denn da kann jeder seinen dummen senf zum besten geben da brauch ich die Freaggles nicht für.

Vor allem sind da ja Typen drinn , die sich ums verrecken nicht belehren lassen , ich sach immer : des Menschen wille ist sein Himmelreich !
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Beitrag von Gast Di Aug 14, 2012 9:43 pm

Admin schrieb:neulich hat mir ein kumpel, der auch den alten 3er hat (sogar noch den grauen lappen) angsterfüllt erzählt, wenn er den verlieren würde (also Brieftasche weg) dann darf er auch nur noch bis 3,5 tonnen fahren statt 7,5. Aber das muss ein missverständnis sein, oder????
nur weil jemand dat portemonnai verliert heisst das nicht dass er auf einmal nicht mehr wie gewoht 7,5 tonnen fahren darf, oder???????

Ist QUATSCH ! von wegen wenn man den Lappen normal verlieren würde.

Der Führerschein und die dazu gehörige Akte des Inhabers liegen beim Straßenverkehrsamt und so lange der Führerschein nicht wegen delikten Eingezogen wird und eine Wiedererteilung Beantragt ist bleibt der führerschein so wie er ist.

Dagmar hat jetzt auch Ihren alten Grauen Lappen Abgegeben und die Checkkarte Beantragt , da ist alles so Eingetragen wie im Alten Lappen , meine Gattin
darf :

1.) Moppeds unbegrentze Kubikzahl und Ps Fahren
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3.) PKW
4.) Mopped Klein 50ccm
5.) Schlepper

Bewegen.
Also lass dir keine Angst machen , wenn der Lappen normal Verlohren geht , gehst du auf die Straßenbude meldest den mit großem Bedauern und viel schauspielkunst unter Tränen als Verlohren , dann bekommst einen Übergangslappen und beantragst einen neuen in gleichem Atemzug , das Amt hat deine Akte vorliegen und danach gibts den Neuen Ausgestellt , alles andere ist QUATSCH MIT SCHLAGSAHNE



Dann ist aber doch etwas verloren gegangen, denn mit dem "Alten" 3er durftest du "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,49 Tonnen, einschliesslich deren Anhaänger" führen und ein Anhänger darf "bei durchgehender Bremsanlage das 1,5fache des ziehenden Fahrzeuges" wiegen, das heißt also7,49+(7,49*1,5)=18,725to!! Voraussetzung: Anhänger mit eineer Achse/ Tandemachse. Das sind dann Jumbozüge, aufgeblsene 7,5to mit Monsteranhängern, Riesenteile, aber kein Gewicht. Fahren Dämmwolle, Styropor und ähnliches. Und dürfen legal mit FS-Klasse 3 bewegt werden!

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Hänger & Co. Empty Problem ist !

Beitrag von Admin Di Aug 14, 2012 10:26 pm

Bevor wir meiner Herzensdame Ihren Lappen haben auf Karte umschreiben lassen , haben wir da mal genau nachgefragt.

Die EU Regelung sieht vor , das du mit dem Alten Führerschein der Klasse 3 also Verbrennungsmotoren wie et so schön hieß heute genau 12,0 To Fahren darfst und alles andere bewegt sich in einer Grau Zone.

12,0 to Zulässiges Komplett und alles andere ist Gefährlich.

Dett is keine Klugscheisserei sondern wir haben das auf der Führerscheinstelle hier Schwarz auf weiss gesehen , das wurde uns vorgelegt in Schriftform des Verabschiedeten Gesetzes.
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Beitrag von Gast Di Aug 14, 2012 11:40 pm

Admin schrieb:Bevor wir meiner Herzensdame Ihren Lappen haben auf Karte umschreiben lassen , haben wir da mal genau nachgefragt.

Die EU Regelung sieht vor , das du mit dem Alten Führerschein der Klasse 3 also Verbrennungsmotoren wie et so schön hieß heute genau 12,0 To Fahren darfst und alles andere bewegt sich in einer Grau Zone.

12,0 to Zulässiges Komplett und alles andere ist Gefährlich.

Dett is keine Klugscheisserei sondern wir haben das auf der Führerscheinstelle hier Schwarz auf weiss gesehen , das wurde uns vorgelegt in Schriftform des Verabschiedeten Gesetzes.


Soweit zur EU-Regelung, das stimmt so. Aber der alte 3er sah das anders

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Beitrag von Admin Di Aug 14, 2012 11:52 pm

war das mal anders , nur im laufe der zeit ist da so viel neuer Mist zu gekommen , das der normalo Bürger da nicht mehr den durchblick hat

Was soll zum beispiel die Gliederung

Kl . B

Kl . BE

Kl . C

Kl . CE

Alles der Schwachsinn hoch zehn und von der passenden Lobby in gang gebracht , denn man muss ja Kohlen verdienen am nichts Ahnenden dummen deppen.
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Beitrag von Gast Mi Aug 15, 2012 3:12 am

Admin schrieb:war das mal anders , nur im laufe der zeit ist da so viel neuer Mist zu gekommen , das der normalo Bürger da nicht mehr den durchblick hat

Was soll zum beispiel die Gliederung

Kl . B

Kl . BE

Kl . C

Kl . CE

Alles der Schwachsinn hoch zehn und von der passenden Lobby in gang gebracht , denn man muss ja Kohlen verdienen am nichts Ahnenden dummen deppen.



Ist doch gar nicht so neu, das sind die Klassen, die es auch in Neufünfland, sowohl als auchb ei der Bundeswehr gab. Da gab es dann so schöne Sachen wie BCE oder D/LKW (Klasse D eingeschränkt auf LKW, also Personenbeförderung bis max. 16 Personen auf Ladefläche LKW). Nu is also dieser ganze Unfug europäisiert worden, schade für die Leutz, die zu Spät geboren sind!! Exclamation Exclamation

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Hänger & Co. Empty Anhängerbeladung

Beitrag von Gast So Aug 26, 2012 9:36 am

Tach Mölly.
Du hast den Anhänger schon mal falsch beladen.
Ein Fahrzeug mit Frontmotor sollte man vorwärts aufladen,damit das Hauptgewicht vor den Anhängerachsen
ist.
Das verhindert ein schlingern im Ernstfall!
Fahren mit Anhänger ist kein Mysthikumk,richtig beladen klappt alles gut.
Man muß nur beachten das man mehr Gas geben muß um vorwärts zu kommen,eher und mehr bremsen muß
um zum stehen zu kommen und beim abbiegen etwas weiter ausholen.
Das ist alles.
Die Anhängelast ist weitgehend relativ...2 Tonnen sind beim Düdo meistems drin und was drüber ist...naja,passiert schon mal Smile
LG André

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Beitrag von Gast So Aug 26, 2012 9:38 am

uups,
natürlich gleich falsch gepostet,sollte zu Möllys Thread . Anhänger.

Shoit happens,sorry!

LG André

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Beitrag von Gast So Aug 26, 2012 7:02 pm

Nene... ist schon alles bestens ausgelotet Laughing
Hinten im Kofferraum liegt nämlich die neue AT Maschine Wink
Da stand quasi alles in Waage Hänger & Co. 1816104145

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Hänger & Co. Empty Re: Hänger & Co.

Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Mo Jun 27, 2022 9:41 am

Der Doka 207 war bestimmt als LKW zugelassen ne? Dann ist das ziehen eines Anhängers Sonntags verboten. Du bist also wohl illegal unterwegs gewesen. Aber mich dann hier als doof hinstellen.
Auch ein Caddy der LKW läuft kann mit Anhäger Sonntags Probleme bekommen!


Admin schrieb:Es wird wirklich viel dummes Zeuch gelaabert und viele meinen die Cleverniss mit Schaumlöffeln gefressen zu haben.

Die Regelung trifft zunächst mal generell für den Gewerblichen Güterkraftverkehr zu , zweitens für LKW über einem Zulässigen Gesamt Gewicht on 7,49 To.

Egal was die Sachverständigen alle für nen dummen Senf daher Reden , ich war 22 Jahre Selbstständiger Frachtführer und war mit dem Alten Mann unserem Daimler 207 Doka plus Tandemhänger für den Langenfelder Kurierdienst Kreuz und Quer in good old Germany on the Road und zwar von Sonntags bis Sonntags , in Hamburg , Nürnberg , Frankfurt , Berlin ( Kühne Senfbude ! ) , München usw.

Mich haben in dieser Zeit auf den Touren ( Sonntachs ) Dutzende Streifenwagen überholt , ich hab mit dem Trachtenverein nie Probleme gehabt und wat andere Schwätzen juckt mich nicht , klugscheisser und besserwisser muss et nu mal geben , denn man muss ja zu jedem Thema seine Geistigen Dünnschiss dazu tun , wat glauben diese Selbsternannten Verkehrsordner eingentlich wat auf der A 3 Samstags und Sonntachs los ist , da Donnert alles aus Rumänien , aus Polen , aus Tschechien usw. über die Bahn und zwar 7,49 to und sogar mit Nachläufer.

Seit 1956 hat sich nen Teil in der Rechtsprechung oooch jeändert , genau wie der Test mit den Reisebussen von wegen 100 Km/h , dett war mitte der 70èr mal als Testphase gedacht und hat sich bis heute nicht geändert , dett wurde nie Revidiert !.

Ich hab ne Mail vonne Spezialisten bekommen , ich wäre 45 Tage nich mehr in dem Klugscheisser Club Anwesend gewesend und se würden sich freuen wenn icke mal wieder rinn kucksen würde , ich verzichte aber auf eine Bude in der man Diskriminiert und wie ein haufen Scheisse behandelt wird.

Sollen se Schwätzen wat se wollen , datt Interessiert mich genau so viel als wenn unser Nachbar Dünnschiss hat.  rendeer

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Beitrag von Altstadtwagen-Neuss Mo Jun 27, 2022 9:44 am

Mölly Du bist nen richtiger Ruhrpott-Trottel. Das Sonntags Anhänger Verbot für LKW, auch für Kleine, gilt nach wie vor. Gibt zwar theoretisch Ausnahmen aber dennoch.
Und dann vergleichst Du das auch noch mit dem AU Plaketten Problem wo ja die Rennleitung angeblich keine Ahnung von hat.
Du hast selber keine Ahnung. Jedenfalls nicht vom Gespannfahren mit Kleinbus mit LKW Zulassung!



Gast schrieb:Das verhält sich genau so wie mit der AU!
Wenn ich die ganzen dummen Kommentare alle zusammenzählen würde...
".... ääääh, Sie müssen mit dem Diesel zur AU,
... wie hat das Fahrzeug denn ohne AU die HU geschafft!!??
"

Das man solche Kommentare sogar von der Rennleitung hören muss verärgert mich dann
immer richtig!
Die Knicklichter müssten es ja wohl wissen... sollte man annehmen!
Aber das schöne ist daran, das man die Jungs dann auch mal belehren darf...
"Meister... guckst Du StVZO §47a und guckst Du dat Bj. vom Wagen... nichwahr nech... ne AU braucha nich!" Twisted Evil
Den Paragraphen habe ich sogar ausgedruckt und an die Papiere geheftet mit fast dem gleichen obigen Spruch geek

Naja, manchmal muss man gewissen "Spezialisten" den nötigen Wissensstand unverblümt ein hämmern Laughing

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